03.08.2021 Vor den Wahlen zum Bundestag Thema 5G

Zusammenfassung/Analyse der Wahlprogramme der großen Parteien zur Bundestagswahl 2021 inklusive Ranking nach Engagement zur Mobilfunk-Problematik

Autor: Thomas BI ...

 

Zusammenfassung/Analyse der Wahlprogramme der großen Parteien zur Bundestagswahl 2021 inklusive Ranking nach Engagement zur Mobilfunk-Problematik

https://www.bundestagswahl-2021.de/wahlprogramme/

 

1. ÖDP
Analyse:

Hoch differenzierte Kritik an Digitalisierung mit einer Fülle von konkreten, heute schon umsetzbaren Maßnahmen.
Beschreibt ganz konkret die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk, ebenso die psychosozialen und psychisch verheerenden Auswirkungen bei Jugendlichen in dem gegenwärtig unkritischen und gesetzlich lasch gehandhabtem Jugendschutz.
Dezidierte Forderungen zur Reduktion der Grenzwerte Indoor und Outdoor.
Flächendeckender Ausbau der digitalen Infrastruktur durch leitungsgebundene Technologien ohne Mobilfunk (z. B. Glasfaser).
Personenbezogene Daten dürfen nicht verdachtsunabhängig gespeichert werden.
Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einhaltung strahlungsarmer/-freier Innenräume.
Einführung eines rechtsverbindlichen und wirksamen Schutz- und Vorsorgekonzepts.
Konkrete Forderungen nach strahlenfreien/-armen Zonen für sensible Gruppen.
Recht auf ein analoges Leben.

 

Digitalisierung und Mobilfunk
Der digitale Fortschritt hat umfassende und ungeahnte Möglichkeiten eröffnet und damit fast alle Lebensbereiche verändert, erzeugt aber hohe Umweltbelastungen durch Energie- und
Ressourcenverbrauch und wird einschneidende Umwälzungen in den Bereichen Technik, Gesellschaft und Politik hervorbringen (Smart City, SmartMeter, Smarthome, Internet der Dinge/IoT). Damit verbunden sind vielfältige ethische und soziale Aspekte bis hin zu Fragen der entwicklungsgerechten Bildung und sinnlichem Erleben. Kritische Aspekte der Datensicherheit und Überwachung und deren Auswirkungen auf Demokratie und Freiheit kommen hinzu. Die steigende Anzahl vernetzter Geräte und Anwendungen sowie das zunehmende Datenvolumen führen zu immer mehr Funkbelastung in der Welt. Die durch
Funkbelastung bedingten Gesundheits- und Umwelteffekte werden vom gesetzlichen Schutz nicht vollständig erfasst und sind vielen Menschen nicht bewusst.

Den Mobilfunk gesundheitsverträglich gestalten – Elektrosmog verringern.

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien aus aller Welt belegen die erheblichen Gesundheitsgefahren der heutigen Mobilfunktechnik für Menschen und Tiere, z.B. EEG-Veränderungen, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Schädigung der DNS, Erhöhung des Cortisolspiegels usw. Insbesondere die gepulste elektromagnetische Strahlung von Handys, Basisstationen, WLAN-Routern und Hot Spots stellt für die gesamte Biosphäre auf lange Sicht ein unkalkulierbares Risiko dar. Aus diesem Grund muss dringend dem gesundheitlichen Vorsorgegedanken Vorrang vor jedem kommerziellen Interesse eingeräumt werden.
Trotz aller gegenteiligen Versicherungen der Betreiber zeigen auch die neuen Forschungsergebnisse deutlich die Notwendigkeit einer Verringerung der Strahlenbelastung der Bevölkerung. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV) sind dafür völlig unzureichend und müssen gesenkt werden, von momentan 4.500.000-10.000.000 μW/m2 auf 100 μW/m2oder noch besser auf 10 μW/m2 (bei 0,005 μW/m2 ist eine optimale Funktion eines D- oder E-Netz-Handys gewährleistet).

Das ÖDP-Konzept:
Als erster Schritt ist der Grenzwert für die Strahlenbelastung auf 100 μW/m2 zu senken. Die durch die Mobilfunktechnologien (D-Netz, E-Netz, UMTS, TETRA, LTE, WLAN usw.) erzeugte Strahlenbelastung wird regelmäßig flächendeckend gemessen und zeitnah veröffentlicht. Reine Wohngebiete und Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen (z.B. Kindergärten und Schulen) und Krankenhäuser müssen in der Netzplanung der Betreibergesellschaften durch einen strengeren Grenzwert von 10 μW/m2 Leistungsflussdichte geschützt werden. Der Aufbau von Antennen-Basisstationen ist deshalb generell genehmigungspflichtig zu machen. Die Öffentlichkeit wird in das Genehmigungsverfahren einbezogen. An Gebäuden muss auf eine möglichst strahlungsarme Übertragung durch Verwendung von Außenantennen und Repeatern im Gebäude geachtet werden. Die Forschung über die Folgen der zunehmenden Elektrosmog-Belastung ist auf allen Gebieten voranzutreiben und muss unabhängig von Industrie und Politik erfolgen. Geräte, die elektromagnetische Wellen abstrahlen, sind, vergleichbar der Kennzeichnung des Energieverbrauchs, zu klassifizieren.

Medien- und Netzpolitik

Seichte Angebote, zynische Gewaltfilme, Pornographie, Verlust der Informationsqualität und -vielfalt, Überforderung vor allem vieler Kinder durch Dauerberieselung und eine ständige Beeinflussung durch Konsumwerbung: So stellen sich große Teile unserer TV- und Medienlandschaft dar. Das ist nicht die erhoffte Vielfalt, die uns bei der Einführung des Privatfernsehens versprochen wurde. Wir setzen dieser Spirale der Niveausenkung eine Medienpolitik mit klarer Werteorientierung entgegen: Die gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft, notfalls die Gesetze verschärft werden. Ein hemmungsloser Marktliberalismus im Mediensektor geht auf Kosten der seelischen Gesundheit von Kindern und Erwachsenen.
Die Würde des Menschen muss auch und gerade in den Medien gewahrt bleiben.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ursprünglich geforderte Bildungs- und Wertevermittlung findet zu wenig statt. Sendungen, die Wertvorstellungen, Umgangsformen, Achtung der Menschenwürde und Wissen vermitteln, werden stattdessen bewusst reduziert, konform zu den aktuellen Markt- und Wirtschaftsansprüchen. Der ursprünglich angelegte Bildungsauftrag muss wieder verstärkt wahrgenommen werden. Es ist wieder ein stabiles Fernseh- und Rundfunksystem, unabhängig von Quotenkalkül und Werbeeinnahmen, anzustreben. Die im Rundfunkstaatsvertrag von 2010 (mit der letzten Novellierung vom 01.01.2016) definierten Bestimmungen bezüglich Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Medienbereich, vor allem in Hinblick auf Kindersendungen (Gesetz für den Jugendmedienschutz) und Sendungen in den „Dritten Programmen“, müssen rigoros Anwendung finden.

Jugendschutz

Internet, soziale Netzwerke und Spiel- und Unterhaltungssoftware prägen in hohem Maß unsere private, schulische und berufliche Umgebung. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen sind Freizeitgestaltung und Bildungsbeschaffung außerhalb dieser digitalen Möglichkeiten sehr zurückgedrängt worden.
Vom Deutschen Kulturrat wurden Computer- und Konsolenspiele 2008 als Kulturgut anerkannt, ohne jedoch eine Differenzierung zwischen den Ausprägungen der Programme und den daraus resultierenden Gefährdungen für die einzelnen Altersklassen zu treffen.

Da die gesetzlichen Vorgaben in dieser Hinsicht zu nachlässig gehandhabt werden, muss eine verstärkte Kontrolle der Nutzung sowohl innerhalb der schulischen als auch der elterlichen Kompetenz erfolgen. Dazu muss jedoch eine eindeutige Klassifizierung von verwendeter Software vorgenommen werden und mit gesetzlich vorgeschriebener Kontrolle in genau abgegrenzten Stufen erfolgen.
Das Vermitteln von Bildungsinhalten in der Schule über digitale Plattformen darf erst erfolgen, wenn die Schüler eingehend über die Verwendungsmöglichkeiten und daraus resultierende Gefahren unterrichtet worden sind. Gerade durch die unkontrollierte Verwendung von Weblogs und Video- Tauschbörsen sowie frei verfügbaren E-Learning-Plattformen können grundlegende Gefahrenpoten- ziale nur bedingt erkannt und dementsprechend auch nicht verhindert werden.
Das ÖDP-Konzept:
Stärkung der Medienkompetenz als generelle pädagogische Aufgabe in allen Schulen und Bildungseinrichtungen.
Beschränkung und Kontrolle der zugelassenen Software- und Medienausstattung sowohl im freizeit- wie unterrichtstechnischen Umfeld
Potenziell gefährdende Computer- und Konsolenspiele sowie Internetinhalte auf in Schulen genutzten Geräten sind zu sperren, bzw. von Festplatten zu löschen. Vorhandene Datenträ- ger sind einzuziehen sowie „Kindersicherungen“ auf Routern und Zugriffs-plattformen einzu- richten.
Datenschutz
Wachsende Speicherkapazitäten und die steigende Effizienz der Datenverarbeitungssysteme vereinfachen es zusehends, immer größere Datenmengen zu sammeln. Wirtschaft und Behörden setzen vermehrt auf die zentrale Speicherung und Vernetzung von Daten und erhöhen so die Gefahr des Datenmissbrauchs um ein Vielfaches.
Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung findet eine schleichende Aushöhlung der informatio- nellen Selbstbestimmung statt, Bürgerinnen und Bürger werden zusehends unter Generalverdacht gestellt. Terror- und Verbrechensbekämpfung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Daten- schutz-Bedürfnis jeder/s Einzelnen stehen. Daher lehnen wir grundrechtsschädliche Verfahren wie die Vorratsdatenspeicherung, die Speicherung von Fluggastdaten und das Eindringen von Ermittlungs- behörden in private Rechner über Fernzugriff ab.
Das ÖDP-Konzept:
• Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen.
Gesellschaft und Staat demokratisch gestalten
Behörden und öffentliche Einrichtungen sind zur dezentralen Speicherung von Daten zu verpflichten.
Personenbezogene Daten dürfen nicht verdachtsunabhängig gespeichert werden.
Die Datenschutzauflagen für die Wirtschaft sind zu verschärfen: Eine kommerzielle Nutzung persönlicher Daten darf erst nach ausdrücklicher Erlaubnis der Betroffenen und zeitlich befris- tet geschehen.
Der Handel mit Adressdaten von Privatpersonen ist zu untersagen. Dies gilt auch für staatliche Träger.
Verstöße gegen Datenschutz und Datenmissbrauch sind schärfer zu ahnden.
Verhaltensbasierte Daten wie z.B. Surfverhalten, Suchverhalten dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Nutzers aufgezeichnet werden, ein Vermerk in den AGB reicht nicht aus.
Die Panoramafreiheit muss erhalten bleiben.
Alle Behörden Bund, Land und Kommune müssen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten.
Backdoors in Verschlüsselungsprogrammen lehnen wir ab.
Wir fordern ein Exportverbot von Spionagesoftware.
Netzsperren
Die Sperrung von Internetinhalten wie beispielsweise Kinderpornographie über eine Modifikation von DNS-Servern (sog. Netzsperren) ist unwirksam, da sie mit einfachsten Mitteln umgangen werden kann. Durch Filtersysteme ist betroffenen Kindern und Jugendlichen nicht geholfen, da sich Austausch und Verbreitung menschenverachtender Inhalte in den seltensten Fällen in öffentlich zugänglichen Be- reichen des Internets abspielen. Dasselbe gilt für Internetangebote mit exzessiven Gewaltdarstellun- gen sowie für links- wie rechtsextreme Plattformen.
Einschlägige Angebote müssen komplett abgeschaltet und die Täter strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann nur im internationalen Kontext in enger Zusammenarbeit mit anderen Staaten effektiv um- gesetzt werden, da sich viele Anbieter auf ausländischen Seiten befinden.
Das ÖDP-Konzept: Gesellschaft und Staat demokratisch gestalten
Höhere Mittel und mehr Personal in den zuständigen Behörden für die direkte Bekämpfung von Kinderpornographie statt einer Investition in unwirksame virtuelle Stopp-Schilder.
Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie und anderen rechtswidrigen Web-Inhalten.
Ein grundsätzliches Nein zum Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung von Internetinhalten, da diese willkürlich auf andere Bereiche ausgeweitet und als Zensurfunktion missbraucht werden kann
Mobilfunk
Flächendeckender Ausbau der digitalen Infrastruktur durch leitungsgebundene Technologien ohne Mobilfunk (z. B. Glasfaser).
Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einhaltung strahlungsarmer/-freier Innenräume.
Einführung eines rechtsverbindlichen und wirksamen Schutz- und Vorsorgekonzepts, das alle
gesundheitlichen Effekte und Risikogruppen berücksichtigt, z. B. Schwangere, Menschen mit
Elektrohypersensibilit.t, durch Senkung der Grenzwerte auf 100 μW/qm, Kennzeichnung und
Abschaltmöglichkeit funkender Geräte.
Funkfreie Bereiche (ohne funkbasierte lokale KommunikaIonsnetze) in Kitas, Schulen, Kliniken und ÖPNV sowie funkarme Gebiete (weisse Zonen).
Stopp des Ausbaus (Moratorium) vorhandener und zukünftiger 5G-/6G-Mobilfunkinfrastruktur, bis Risiken für Mensch und Umwelt durch unabhängige wissenschaftliche Studien ausgeschlossen sind (Technikfolgenabschätzung).
Förderung und breite Einführung technischer Alternativen der mobilen Informations- und
Kommunikationsinfrastruktur (wie z. B. lichtbasierte Technik – Li-Fi/VLC).
Digitalisierung
Forschung und Entwicklung hochentwickelter künstlicher Intelligenz (KI) sind unter öffentliche Aufsicht zu stellen, um Chancen und Risiken der KI in den demokratischen Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Recht auf ein analoges Leben (z. B. auch bei Behörden, .PNV, Bargeld) und als Back-up zum
digitalen. Umfangreicher und durchgängiger Datenschutz, hohe Sicherheitsstandards für digitale Geräte. Sicherung von Grundrechten bei der Digitalisierung (z. B. keine gläsernen Menschen).

2. AfD
Analyse:
Stellungnahme zum 5 G Ausbau ja, Schwerpunkt Glaskabel / Roaming.
Forderung von Begleitforschung wegen Gesundheitsrisiken.
Bürger müssen über deren Ergebnisse umfassend informiert werden
Forderung: Die ersten vier Schuljahre sollten vorwiegend digitalfreie Räume sein.
Starke Betonung des Datenschutzes und einer Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck
Grundsätzlich benötigen Schulen eine moderne, zeitgemäße IT-Ausstattung. Dies ist vor allem für den Informatikunterricht und für die Berufsausbildung in technischen Fächern notwendig. Allerdings muss Digitalisierung stets unter den Prämissen der Sinnhaftigkeit und der Arbeits- erleichterung betrachtet werden. Dazu sind verbindliche Kriterien für Rahmenlehrpläne und schulinterne Curricula zu definieren, wie sich digitale Medien innerhalb des Lehr-Lern-Prozesses didaktisch-methodisch und altersgerecht sinnvoll sowie datenschutzkonform einsetzen lassen.
Die ersten vier Schuljahre sollten vorwiegend digitalfreie Räume sein, da sie der Aneignung der grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Rechnen und Schreiben dienen.
Digitalisierung muss uns Menschen dienen.
Als freiheitliche und demokratische Partei wendet sich die AfD jedoch gegen jeglichen Missbrauch digitaler Techniken, die zur Überwachung oder Bevormundung von Bürgern und Unternehmen führen. Wir fordern auch hier die Einhaltung des Grundgesetzes und aller rechtsstaatlichen Prinzipien bei der Erstellung und Nutzung von digitalen Diensten. Grundrechte und Meinungsfreiheit gelten auch im Internet.
Im Einzelnen verlangen wir:
Verzicht auf Anwendung von Digitalisierung, die totalitäre Strukturen befördert.
Abschaffung des NetzDG.
Verhinderung von Upload-Filtern, denn sie beschneiden die Meinungsfreiheit und führen zu Zensur.
Die AfD steht für ein freies und offenes Internet.
Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien auch im digitalen Bereich (Internet, soziale Medien und Plattformen).
Verpflichtung der Anbieter von sozialen Plattformen, einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen und inhaltliche Neutralität zu wahren. Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten auf Plattformen sollen regelmäßig nicht mehr beim Betreiber liegen. Die Justiz allein hat die Befugnis und die Fähigkeiten, über die Zulässigkeit von Inhalten zu entscheiden.
Eine zentrale Meldestelle, an die sich von Rechtsverletzungen auf Plattformen betroffene Bürger und Einrichtungen wenden können. Auf Länderebene soll es Schwerpunkt-Justizzentren für die Rechtsdurchsetzung im Netz geben. Die AfD fordert die Abschaffung der DSGVO und seine Ersetzung durch ein neues, schlankes Datenschutzgesetz zur Wahrung informationeller Selbstbestimmung. Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen jederzeit und wirksam widerrufbar sein.
Datenschutzbehörden will die AfD in ihrer Rolle bestärken und auch gegenüber staatlichen Stellen sanktionsfähig machen, da der Staat dieselben Datenschutz- regeln wie der Bürger einzuhalten hat.
Ein zentrales, bereichsübergreifendes Personenkennzeichen bei der Modernisierung der Verwaltungsregister von Bund und Ländern lehnen wir ab, da es die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen zulässt und damit verfassungswidrig ist.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zu einer Behörde des digitalen Verbraucherschutzes ausgebaut werden.
Behörden der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr müssen unverzüglich auf den Stand der digitalen Technik gebracht und ihre Verfahrens- weisen entsprechend angepasst werden. Instrumente an der Schnittstelle zum Bürger, wie z. B. die NINA- Warn-App, müssen nicht nur mit den notwendigen finanziellen Ressourcen ausgestattet, sondern auch anwenderfreundlich ausgestaltet werden.
Infrastruktur ist die Grundlage für den weiteren Ausbau der Digitalisierung:
Die AfD fordert die Förderung regionaler Strukturen auch beim Glasfaser- und Funknetzausbau nach dem Vorbild des „nationalen Roamings“. Der Netzübergang zwischen Betreibern muss für Nutzer unbemerkt und kostenneutral erfolgen.
Der 5G-Netzausbau muss bei künftiger Nutzung höherer Frequenzen im Hinblick auf gesundheitliche Risiken auch weiterhin durch laufende wissenschaftliche Untersuchungen begleitet und die Bürger müssen über deren Ergebnisse umfassend informiert werden.
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
Digitale Souveränität
Zur Verbesserung der Sicherheit digitaler Verwaltungssysteme fordert die AfD die Bündelung europäischer IT-Kompetenzen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit dem Ziel, europäische Hard-& Systemsoftware zu entwickeln, um von Lösungen außereuropäischer Anbieter unabhängiger zu werden.
Kompetenzen im Bereich KI in der Bundesrepublik besser bündeln und nationale Kooperationen stärker fördern.
3. Die Linke
Analyse:
Sehr differenzierte Kritik an den möglichen sozialen Folgen der Digitalisierung ( Über-wachungstechnologie /Aushöhlung von Rechten der Bürger und Berufstätigen. Demokratie-Gefährdung durch Machtkonzentration der IT-Konzerne. Nationales Roaming. Warnung vor übermäßgem Energie u. Ressourcen-Verbrauch durch Digitalisierung. Hohes Maß an Verbraucherschutz im Programm. Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss beendet werden. Automatisierte Gesichtserkennung wollen wir verbieten. Warnung vor Profit-Interessen im Schulwesen. Technikfolgenabschätzung in der Bildungsforschung.
Keine klaren, direkten Angaben/Forderungen zum Gesundheitsschutz vor zuviel MF-Strahlung (5 G)
Für eine Digitalisierung, die den Menschen nützt.
Die Unternehmerverbände trommeln für weitere »Flexibilisierung der Arbeit«, für den 12- Stunden-Tag. Sie nutzen das Schlagwort »Digitalisierung« für die Aushöhlung von Rechten der Beschäftigten und als Gelegenheit, Gelder für öffentliche Dienstleistungen in ihre privaten Gewinne umzulenken.
Auf dem neoliberalen Weg wird Digitalisierung zu mehr prekärer Arbeit führen, die soziale Spaltung vertiefen, werden Überwachungstechnologien und wachsende Konzernmacht die Demokratie weiter aushöhlen
Die Macht der Internetkonzerne und Plattformen begrenzen
Technologische, wirtschaftliche und politische Macht ist extrem konzentriert in den Händen einiger weniger Digitalkonzerne. Die „big five“ Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft vereinen enormes Vermögen, Markt- und Monopolmacht und vereinen über 6,4 Billionen US-Dollar (Juli 2020). In der Pandemie habe sie ihre Profite weiter gesteigert.
Durch ein Plattformstrukturgesetz wollen wir Selbstbegünstigung der IT-Unternehmen verbieten, Datenschutz sicherstellen sowie die Interoperabilität und Portabilität der Nutzerdaten sanktionsbewährt garantieren. Alle Dienste und Software müssen verpflichtet werden, den Import und Export aller persönlichen Inhalte in offenen Formaten anzubieten. Hersteller müssen verpflichtet werden, auf ihren Plattformen die Nutzung von zu ihren Diensten konkurrierenden Angeboten zu ermöglichen. Kommerzielle Softwarehersteller müssen verpflichtet werden, alle gängigen, insbesondere freie, Betriebssysteme und Plattformen zu unterstützen, um fairen Wettbewerb zwischen Betriebssystemen zu ermöglichen und Nutzer*innen die freie Wahl zwischen Betriebssystemen zu lassen. Auch kommerzielle Software muss ihren Quellcode mitliefern.
Wir brauchen eine spezielle Regulierungsbehörde, die die Durchsetzung dieser Regeln von Amts wegen überwacht. Den Einsatz von Uploadfiltern lehnen wir ab. Plattformbetreiber dürfen nicht das Recht erhalten und verpflichtet werden, ohne richterlichen Beschluss Inhalte zu löschen. Gegen Desinformation brauchen wir eine stärkere Medienbildung statt Zensur.
Wir fördern den Breitbandausbau mit Investitionen von 10 Mrd. Euro jährlich in ganz Deutschland. Die Kommunen sollen die Netze dauerhaft in öffentlicher Hand betreiben können. Alle Wohnungen sollen Breitbandanschluss erhalten.
Wir wollen ein einheitliches Mobilfunknetz aus einer Hand, das eine Abdeckung der gesamten Fläche sichert. Ein einziges Netz ist kostengünstiger als parallele Netze und mindert die Strahlenbelastung. Die Konkurrenz der Anbieter führt zu unnötigen Mehrfachstrukturen und an vielen Stellen zu gar keinem Netz. Netzausbau und -betrieb soll deswegen durch die öffentliche Hand erfolgen. Das sichert eine flächendeckend gute Netzqualität sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die kommunalen Betreiber der Glasfasernetze sind geeignete Betreiber der Mobilfunknetze. Die Telekommunikationsunternehmen können ihre Dienstleistungen über das öffentliche Netz anbieten. Telefonanschluss und Internet dürfen (wie Strom und Wasser) nicht abgestellt werden, auch nicht bei Zahlungsrückständen.
Jedes Kind braucht von der Schule ein kostenfreies Leihgerät, sofern das für den Unterricht erforderlich ist (vgl. Kap. Eine Schule für alle.
Digitale Angebote dürfen nicht zum Personalabbau im Öffentlichen Dienst genutzt werden. Netzneutralität muss grundgesetzlich gesichert werden.
Datensicherheit und Datenschutz
Wenn künftig Autos, Kühlschränke und Stromzähler digital gesteuert und ans Internet angeschlossen sein sollen, muss schon bei der Herstellung ausgeschlossen werden, dass Unberechtigte sich Zugriff zu diesen Systemen, den Daten der Nutzer*innen und die Kontrolle über diese Geräte verschaffen können.
Die Haftung der Hersteller für IT-Sicherheit muss ausgeweitet werden.
Der Aufkauf von Informationen über und Beauftragung von Sicherheitslücken in IT- Systemen durch Geheimdienste muss verboten und unterbunden werden. Sie gefährden die Datensicherheit für alle, da diese Sicherheitslücken nicht nur vom Staat, sondern auch von Kriminellen ausgenutzt werden. Es muss eine Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitslücken geben. Im Bereich der Abwehr von Angriffen auf die IT-Sicherheit haben Bundeswehr und Geheimdienste nichts zu suchen, stattdessen werden wir die Unabhängigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) stärken und dessen Beratungs- und Hilfsangebote ausbauen.

Bürger*innenrechte schützen
Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss beendet werden. Automatisierte Gesichtserkennung wollen wir verbieten. Wir brauchen stattdessen mehr Personal im öffentlichen Raum und auf Bahnhöfen, das Unterstützung, Auskunft und Hilfe bieten kann. Eine Kamera verhindert keine Gewalt und leistet keine Hilfe.
Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung (Staatstrojaner) müssen verboten werden. Wir wollen das Recht auf Privatsphäre, sichere Kommunikation und Verschlüsselung gesetzlich verankern. Spyware aller Art muss verboten werden.
DieVorratsdatenspeicherungvonIP-Verbindungen,Mobilfunk-Verbindungenund- Standorten muss verboten werden.
Den Export von Überwachungstechnologie wollen wir verbieten. Den Einsatz autonomer Waffensysteme und bewaffneter Drohnen wollen wir verhindern.
Digitale Gewalt im Netz muss juristisch anerkannt und verfolgt werden. Dazu muss auch Kompetenz in den Strafverfolgungsbehörden aufgebaut werden. Dies betrifft besonders digitale Gewalt gegen Frauen
Der Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) muss gesetzlich reguliert werden, um gemeinwohlorientierte Anwendung sicherzustellen.
Sämtliche für Entscheidungen eingesetzte Algorithmen müssen von unabhängigen Stellen geprüft werden auf Diskriminierungsfreiheit. Der Einsatz diskriminierender Algorithmen ist zu verbieten.
Digitale Zahlungssysteme regulieren
Digitale Zahlungen ermöglichen die Erstellung von persönlichen Profilen und Rückschlüsse auf sensible persönliche Informationen. Daher wollen wir das Recht auf Bargeldzahlung gesetzlich verankern.
Den Datenschutz bei digitalen Zahlungsdiensten regulieren wir streng. Wir setzten eine strikte Trennung zwischen Bezahl- und andere Diensten der Konzerne durch.
Geld und Währung müssen Teil staatlicher Souveränität bleiben, eine schleichende Privatisierung lehnen wir ab. Innovative Finanz-Technik-Unternehmen (FinTechs) bzw. ihre Plattformen müssen mit ihren Finanzdienstleistungen denselben Regeln und Gesetzen unterworfen sein, wie sie heute für konventionelle Finanzdienstleister (z.B. Banken und Versicherungen) gelten.
Um im Dickicht der neuen Zahlungsinstrumente das Heft nicht aus der Hand zu geben, soll die Europäische Zentralbank einen „Digitalen Euro“ einführen. Der digitale Euro soll ein von der EZB garantiertes gesetzliches Zahlungsmittel sein, das Privatpersonen in begrenztem Maße und unverzinst auf Girokonten bei der EZB halten können. Nur mit einer öffentlichen Alternative zu den Bezahlsystemen der großen (Internet-)Konzerne und ihrer Daten- Sammelwut lässt sich glaubwürdig ein europäisches Datenschutzniveau durchsetzen.
Öffentliche Verwaltung demokratisch und digital
Öffentliche Verwaltungen und Meldeämter dürfen keine persönlichen Daten von Menschen ohne deren ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergeben.
Öffentliches WLAN in den Kommunen und öffentlichen Gebäuden wollen wir durch Freifunk ausbauen, statt durch kommerzielle Anbieter.
Schule und Lernen digital unterstützen
Die Anwendung von Lernsoftware muss deshalb immer in ein pädagogisches Konzept eingebettet sein. Gesundheitliche und lernpsychologische Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.
Digitalisierung in der Bildung darf jedoch nicht zum Einfallstor der Profitinteressen von Unternehmen werden.
Die Lehr- und Lernmittelfreiheit muss an allen Schulen auch für digitale Geräte sichergestellt sein.
Keinesfalls darf Lernsoftware als Ersatz für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt werden. Der Einsatz von Digitaltechnologie in Schulen erfordert einen höheren Personalbedarf für die Betreuung der Schüler*innen wie der Software und Geräte. Dafür müssen zusätzliche Stellen geschaffen werden.
Eingesetzte Lernsoftware darf keine personenbezogenen Daten der Schüler*innen(wie z.B. Lernfortschritte) außerhalb der Schule speichern. Sämtliche erhobenen Daten müssen transparent und für alle nachweislich auf den Geräten verbleiben oder im Rahmen der Schule gespeichert werden. Aus diesen Daten dürfen keine Prognosen zum Lernerfolg oder der weiteren schulischen Entwicklung erstellt werden. Schüler*innen haben darüber hinaus ein.
Die Medien- und Datenschutzkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss möglichst früh gefördert werden.
DieAbhängigkeitvonbestimmtenIT-UnternehmenundProduktenmussvonvornherein vermieden werden.
Lernprogramme müssen öffentlich erstellt, verwaltet und gewartet werden. Technikfolgenabschätzung in der Bildungsforschung muss gefördert werden, um Erfahrungen, Chancen und Risiken beim Lernen mit digitalen Technologien offenzulegen. Die Medien- und Datenschutzkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss möglichst früh gefördert werden.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Den Einsatz digitaler Anwendungen und Methoden zur bloßen Kostenreduzierung unter Inkaufnahme der Verschlechterung der medizinischen Versorgung lehnen wir ab. Staatliche Gelder sollen zuerst in die Bekämpfung des Pflegenotstands und die Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur fließen, statt sie für die Subventionierung von IT-Konzernen zu nutzen. Krankenkassen dürfen die von den Versicherten eingezahlten Rücklagen nicht für die Spekulation auf Erfolge von IT-Konzernen nutzen!
Die informationelle Selbstbestimmung von Patient*innen und Versicherten muss jederzeit gewahrt werden. Die Weitergabe der sensiblen Daten durch die Anwender*innen muss immer wohl informiert und freiwillig erfolgen und darf auch langfristig nicht Grund für Diskriminierung oder Voraussetzung für den Zugang zu einer wirksamen Behandlung sein.
Daten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte erhoben werden, dürfen nicht zentral gespeichert oder online weitergegeben werden. Eine Einsicht Dritter in die dezentralen Datenspeicher ohne Zustimmung der Versicherten muss verboten bleiben.
ÖPNV für alle durch Digitalisierung verbessern.
Die Auto- und IT-Konzerne sind dabei, sich mit digitalen Mobilitätsangeboten neue Profitquellen zu erschließen. Sie wollen ihre Angebote als Teil des ÖPNV definieren und Gelder für den öffentlichen Nahverkehr in ihre Kassen umleiten.
Auch autonom fahrende Fahrzeuge können unter Umständen nützlich sein. Kurzfristig sind sie jedoch keine Alternative, da für die Ermöglichung autonomen Fahrens enorme Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erforderlich sind (flächendeckendes 5G-Netz, digitale Ausstattung von Ampeln und Verkehrsschildern, Abtrennung von Radwegen und Gehwegen etc.). Dieses Geld wird stattdessen dringend für eine wirkliche Verkehrswende hin zu mehr Bussen, Straßenbahnen, Zügen, häufigeren Takten, mehr Personal und guten Arbeitsbedingungen benötigt.
Nachhaltige Digitalisierung: ökologisch und sozial .
Die Digitalisierung erfordert einen hohen Energie- und Ressourcenverbrauch für Rechenzentren und Endgeräte. Dies betrifft sowohl den benötigten Strom als auch die erforderlichen Rohstoffe. Zudem sind die Arbeitsbedingungen in vielen Ländern im Rohstoffabbau, in der Herstellung der Geräte und auch im IT-Service oft schlecht. Viele neue Technologien sind zwar energieeffizient, doch werden die Einsparungen durch größere Endgeräte, höhere Auflösung, stärkere Nutzung und kürzere Lebensdauer der Geräte wieder aufgefressen. Durch diesen „Rebound-Effekt“ steigen sowohl der Rohstoffbedarf als auch der Stromverbrauch deutlich an.
Für die öffentliche Beschaffung müssen strenge sozial-ökologische Vorgaben gelten in Bezug auf Arbeits- und Umweltschutz in den Herstellerländern, Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Unternehmen, die gegen ihre Sorgfaltspflicht in der Lieferkette verstoßen, müssen von öffentlichen Aufträgen und der Außenwirtschaftsförderung ausgeschlossen werden (vgl. Lieferkettengesetz im Kap. Global gerecht)
Für digitale Endgeräte brauchen wir gesetzliche Vorgaben zur Mindestlebensdauer, Energieeffizienz, modularem Aufbau, Reparierbarkeit durch Nutzer*innen und Werkstätten sowie verpflichtenden Software-Updates und Ersatzteilverfügbarkeit. (Ökodesignvorgaben, vgl. Kap. Verbraucherschutz).
Bei Streaming- und Video-on- Demand-Diensten müssen Vorgaben für energiesparende Standard-Einstellungen gemacht werden.
Die Abwärme von Rechenzentren muss verpflichtend zur Gebäudeheizung (Nah- und Fernwärmeversorgung) eingesetzt werden.
4. Partei „Die Basis“
Die Bundeszentrale für politische Bildung nannte vor Veröffentlichung des Mitglieder-Konsens folgende Ziele der Partei im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2021:
„Thematischer Schwerpunkt der Partei auch im Landtagswahlkampf ist die Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen. Weiterhin tritt die Basis gegen verpflichtende Impfungen ein und schätzt das 5G-Mobilfunknetz als gesundheitsgefährdend ein. Die Corona-Krise zeige auch, dass die Meinungsfreiheit derzeit nicht gewährleistet sei. Es herrsche aktuell eine „Zeit derGleichschaltung“. Gesetzliche Rundfunkgebühren lehnt die Basis ab. In der Gesundheitspolitik fordert die Partei die Gleichstellung von sogenannten alternativ-medizinischenTherapieformen und der „Schulmedizin“. In der Schulpolitik ist eine zentrale Forderung, den Eltern bei der Schulwahl größtmögliche Wahlfreiheit einzuräumen.“

5. SPD
Analyse:
Kein einzige Stellungnahme zur 5 G / MF – Gesundheits-Problematik oder zur psychischen Deformierungsgefahr der Jugend ( „Handy-Sucht“).
Digitale Souveränität in Deutschland und Europa. Deutschland soll 2030 über eine digitale Infrastruktur auf Weltniveau verfügen, über eine vollständig und durchgängig digitalisierte Verwaltung und ein Bildungssystem. Ein schneller, sicherer und bezahlbarer Internetzugang ist im 21. Jahrhundert unverzichtbar. In den 2020er Jahren muss Deutschland zur “Gigabit-Gesellschaft” werden. Versorgung aller Haushalte und Unternehmen mit einer Bandbreite von mindestens einem Gigabit pro Sekunde.
Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen zur Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen ausbauen, damit alle Verwaltungsleistungen möglichst schnell auch digital verfügbar sind. Jede*r Bürger*in soll ohne Zusatzkosten und Extrageräte die Möglichkeit haben, diese Leistungen freiwillig und datenschutz- konform mit einer digitalen Identität zu nutzen.
Bürger*innen sollen, nach dem Modell einer digitalen Life-Chain, Berechtigungen selbst vergeben und auch wieder löschen können und somit kontrollieren, wer wann auf ihre Daten zugreift. Wir verfolgen das Ziel, dass alle Schulen in Deutschland erstklassig ausgestattet sind. Jedem/r Schüler*in muss ein digitales Endgerät und Zugang zum Internet zur Verfügung stehen. Einfache, unbürokra- tische Umsetzung der digitalen Grundausstattung für alle Schulen.
Länder- übergreifend Lehr- und Lernmaterialien und Unterrichtskonzepte für alle zugänglich sein: offen, dezentral, sicher und vernetzt. Die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist dabei ein zentrales Ziel.
Lehr- und Lernprozesse zu individualisieren, Schüler*innen bestmöglich zu fördern, Lehrkräfte fortzubilden und zu entlasten und die Binnendifferenzierung im (digitalen) Unterricht zu verbessern. Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften ist ein Schlüssel zur digitalen Schule. Wir werden deshalb bundesweit vernetzte Kompetenzzentren für digitales Lehren und Lernen aufbauen und unterstützen.
Für Bürger*innen mit geringem Einkommen, für Schüler*innen und Studierende werden wir darum einen Sozialtarif für den Netzzugang schaffen. Alle Bürger*innen sollen zur digitalen Selbstbestimmung befähigt werden.
Europäischen Medienplattform, die die Qualitätsinhalte der öffentlich-rechtlichen Medien Europas für alle Bürger*innen grenzüberschreitend zugänglich macht.
Präventives und proaktives Wettbewerbs- und Kartellrecht schaffen. Bewahrung der Netzneutralität.
Wir brauchen in Europa eine selbstbestimmte Entwicklung und Herstellung der notwendigen Komponenten und Bauteile, damit nicht ausschließlich US- und chinesische Hersteller über den Erfolg und die Netzwerksicherheit digitaler Infrastrukturen in Europa entscheiden. Dafür wollen wir einen gemeinsamen Kraftakt in Europa, der eine gemeinsame europäische Entwicklung und Produktion solcher Komponenten strategisch und langfristig aufbaut.
Wir setzen uns ein für eine europäische Cloud-Infrastruktur.
Wir werden ein Datengesetz schaffen, das das Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt. Dafür werden wir eine vertrauenswürdige Daten-Teilen-Infrastruktur fördern, öffentliche Datentreuhänder ein- richten und gleichzeitig dafür sorgen, dass die großen Konzerne ihre Daten für gemeinwohlorientierte Ziele teilen müssen. Damit nicht nur die großen Digitalkonzerne profitieren, werden wir Plattformen für den regionalen Handel und regionale Dienstleistungen fördern.
Die Zielsetzung einer algorithmischen Entscheidung muss klar und überprüfbar definiert sein. Hierfür brauchen wir eine stringente Regulierung und Aufsicht. Das Bundesamt für Sicher- heit in der Informationstechnik als zentrale, unabhängige und ausschließlich präventiv ausgerich- tete Cybersicherheitsbehörde werden wir stärken und die Verschlüsselungsforschung ausbauen.
Hersteller darauf verpflichten, Softwareprodukte, digitale Dienste und technische Geräte so zu konzipieren, dass sie sicher sind (Security by Design). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werden wir schützen. Gut ausgestattete, effektiv arbeitende Datenschutzaufsichtsbehörden. Die anonyme und pseudonyme Nutzung des Netzes schützt viele Journalist*innen und Freiheits- kämpfer*innen in aller Welt vor Verfolgung und Bedrohung. Wir sind gegen eine Klarnamenpflicht im Netz.
Konsequentes Vorgehen gegen Hasskriminalität, Betrug und andere Straftaten. Zur Verfolgung von aus dem oder im Internet begangenen Straftaten braucht es technisch und personell hinreichend ausgestattete Strafverfolgungsbehörden. Nationalen Schutzvorschriften im Strafgesetzbuch und Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln und Einsatz für verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene (Digital Service Act).

6. FDP

Analyse.
Stellungnahme zur 5 G ja. Aber keine Stellungnahme zur Gesundheits-Problematik oder zur psychischen Deformierungsgefahr der Jugend ( „Handy-Sucht“).
Deutschland braucht endlich Tempo bei der Digitalisierung, um seine Chancen auf Fortschritt nicht zu verspielen. Deutschlands Digitalpolitik neu ausrichten. Bundesministerium für digitale Transformation. Flächendeckende und hochleistungsfähige Mobilfunkabdeckung auf dem Mobilfunkmarkt sowie ein Glasfasernetz und eine konsequente Hochrüstung bestehender Mobilfunktionsnetze. Bis zum Jahr 2025 ist der bundesweite Aufbau von 5G-Netzen abzuschließen. Ein hochleistungsfähiger Mobilfunk ist eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland. Schneller Netzzugang durch Gigabit-Gutscheine. Einführung von Bürgerkonten oder Cockpits zu einer einheitlichen digitalen Plattform zusammenführen: dem Deutschlandportal. „Virtuelle Verwaltungen“. Die Entwicklung von künstlicher Intelligenz, Virtual Reality beziehungsweise Augmented Reality in der Verwaltung. Digitaler Binnenmarkt für Europa. Cybersicherheit stärken. Deshalb sollen Unternehmen, die umfangreichen Einflussmöglichkeiten autoritärer Regime unterliegen, beim Ausbau kritischer Infrastruktur wie dem 5G-Netz nicht beteiligt werden. Netzneutralität und fairer Wettbewerb im Internet: Alle Datenpakete im Internet müssen gleichberechtigt sein. So ist sichergestellt, dass keine Meinung diskriminiert wird und neue Unternehmungen Marktzugang erhalten. Nachhaltige Rechenzentren: Anreize zur Abwärmenutzung von Rechenzentren. Ziel der Klimaneutralität von Rechenzentren.
7. Die Grünen

Analyse:

Kein einzige Stellungnahme zur 5 G / MF – Gesundheits-Problematik oder zur psychischen Deformierungsgefahr der Jugend ( „Handy-Sucht“).

Spielregeln für kooperative und dezentrale Datenpools
Durch Kartellbehörden überprüfbare Nutzung dieser Daten ermöglichen.
Bereiche Künstliche Intelligenz (KI), Quantencomputing-, IT-Sicherheits-, Kom- munikations- und Biotechnologie oder auch die weitere Entwicklung von ökologischen Batteriezellen wollen wir besonders fördern.
Internetgiganten regulieren.
Durch eigenständiges europäisches Kartellamt wollen wir eine europäische Digitalaufsicht etablieren, die als Frühwarnsystem fungiert und sanktionsbewährte Kooperations- sowie Transparenzpflichten aussprechen kann.
Geschlechtervielfalt in der Digitalwirtschaft: Mädchen sollen schon in der Grundschule für Digitalthemen begeistert werden.
Transparente Algorithmen.
IT-Sicherheit als Standortfaktor.
8. CDU – CSU.
Analyse.
Stellungnahme zur 5 G ja.
Aber keine Stellungnahme zur Gesundheits-Problematik oder zur psychischen Deformierungsgefahr der Jugend ( „Handy-Sucht“).
Digitale Transformationsoffensive : Die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung nicht als Ziel, sondern als Instrument. Digitale Plattformen sind ein zentraler Baustein der digitalen Wirtschaft. Plattformen als Kern der digitalen Wirtschaft befördern. Mit dem Digitalisierungs-GWB haben wir als erstes Land der Welt einen neuen, zukunftsfähigen Rechtsrahmen geschaffen, der Tech-Giganten in die Schranken weist und gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellt. Damit sichern wir den fairen Wettbewerb, die Innovationskraft unserer Unternehmen und die Wahlfreiheit der Verbraucher in der Digitalwirtschaft. Dies wollen wir auch auf EU-Ebene über den Digital Services Act und den Digital Markets Act gewährleisten. Außerdem wollen wir eine solide und dauerhafte Verwaltungsstruktur für die wirksame Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten aufbauen. Dazu brauchen wir klare Verantwortlichkeiten, eine Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht, einschließlich Melde- und Abhilfeverfahren für illegale Inhalte. Digitale Souveränität sicherstellen. Wir brauchen eine kluge Balance aus Maßnahmen für mehr digitale Autonomie und dem Management verschiedener internationaler Handlungsoptionen, um die Risiken der digitalen Abhängigkeit beherrschbar zu machen. Bundesministerium für digitale Innovationen und Transformation schaffen.
Schaffung einer Umsetzungseinheit für konkrete digitalpolitische Projekte, wie beispiels- weise für die Corona-App oder den elektronischen Personalausweis. Es soll die zentrale politische Steuerungsstelle für Innovationen und Digitalisierung werden, die die Modernisierung des Staates und der Verwaltung vorantreiben und eine Vorbild- und Testfeldrolle innerhalb der Bundesregierung durch den Einsatz neuer Arbeitsmethoden und Technologien einnehmen. Datenschutz und Datenschatz modern denken: Wir wollen Rechtsunklarheiten beseitigen und Behördenstrukturen straffen. Wir werden die Datenschutzaufsicht in Deutschland harmonisieren.
Digitale Infrastruktur: Das Rückgrat des Modernisierungsjahrzehnts ist eine gute Infrastruktur, und zwar im gesamten Land. Unser Ziel ist es, bis spätestens 2024 alle weißen Flecken mit stationären oder mobilen Masten zu beseitigen und das Prinzip „neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung“ gesetzlich festzuschreiben. Wir werden mit der von uns gestarteten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bis 2025 ein flächendeckendes 5G‐Netz in ganz Deutschland schaffen und bis 2025 insgesamt 15 Mrd. Euro für Gigabit-Netze bereitstellen. Wir werden den Netzausbau durch eine unbürokratische, digitale und rasche Genehmigungspraxis beschleunigen. Wir werden Verfahren durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfachen und damit den notwendigen Aufwand senken.

 

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